Gehaltsverhandlung Wie viel Gehalt kannst du fordern?
Maschinell erstellt
Beruf, Region und aktuelles Gehalt eingeben: Der Rechner zeigt die marktübliche Spanne aus der Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit, schlägt eine Zielforderung vor und liefert Argumente mit Zahlen – für die Verhandlung beim Jobwechsel oder im Jahresgespräch.
So rechnet der Verhandlungsrechner
- Marktwert: Median deines Berufs in deiner Region (Vollzeit, Arbeitsort). Fehlt ein regionaler Wert, nimmt der Rechner das Bundesland, dann Deutschland.
- Spanne: die mittlere Hälfte der Beschäftigten (25 bis 75 %), genähert aus den Entgeltklassen der Bundesagentur für Arbeit.
- Zielforderung: unter dem Median – der Median; darüber – dein Gehalt plus die zuletzt gemessene Lohnentwicklung des Berufs, höchstens das obere Viertel. Für die Erstforderung empfiehlt sich ein Aufschlag von 5 bis 10 % als Verhandlungsspielraum.
- Argumente: Abstand zum Bundesschnitt, Entwicklung zum Vorjahr, Gehälter nach Anforderungsniveau und Geschlecht in deiner Region.
Häufige Fragen
Wie viel mehr Gehalt kann ich fordern?
Eine Forderung sollte sich am Markt orientieren: Liegt dein Gehalt unter dem Median deines Berufs in deiner Region, ist der Median ein belegbares Ziel. Liegt es darüber, argumentierst du mit Qualifikation und Verantwortung – die Daten zeigen, wie viel Spezialisten und Experten in deiner Region verdienen.
Welche Argumente zählen in der Gehaltsverhandlung?
Zahlen statt Gefühl: das übliche Gehalt im Beruf und in der Region, die Lohnentwicklung des letzten Jahres, die Gehälter höherer Anforderungsniveaus und der Abstand zum Bundesschnitt. Der Rechner stellt diese Werte zusammen.
Was bedeutet Spezialist und Experte?
Die Arbeitsagentur unterscheidet vier Anforderungsniveaus: Helfer, Fachkraft (Berufsausbildung), Spezialist (Meister, Techniker, Bachelor) und Experte (Master, Diplom, Leitung). Im Bundesschnitt verdienen Experten 6.555 €, Fachkräfte 3.909 €.
Quelle und Methodik
- Quelle
- Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Jahreszahlen), Stichtag 31. Dezember 2025 · statistik.arbeitsagentur.de
- Wer zählt
- Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe (ohne Auszubildende) am Arbeitsort. Bruttomonatsentgelt einschließlich Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auf einen Monat umgerechnet.
- Fallzahl
- 21.629.316 Beschäftigte mit Entgeltangabe
- Obergrenze
- Arbeitgeber melden Entgelte nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Liegt ein Median darüber, steht hier „über 8.050 €“ – geschätzt wird nicht. Werte unter 500 Beschäftigten weist die Statistik nicht aus.
- Eigene Berechnungen
- Jahresgehalt = Monatswert × 12. Die mittlere Hälfte (25 bis 75 %) ist eine lineare Näherung innerhalb der Entgeltklassen. Netto: Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums.
- Was fehlt
- Beamte fehlen, weil sie nicht sozialversicherungspflichtig sind. Selbstständige fehlen ebenfalls. Teilzeit ist nicht enthalten.